1. Erst grob sortieren (wenn möglich)
Wenn Sie zeitlich und körperlich dazu in der Lage sind, hilft eine grobe Vorsortierung: Dinge, die auf jeden Fall bleiben sollen, gesondert kennzeichnen oder in einem Raum sammeln.
Antworten auf häufige Fragen rund um Entrümpelung, Haushaltsauflösung und den Ablauf mit Schröder Objekträumung.
Viele Kunden stehen vor einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung und wissen nicht genau, was auf sie zukommt. Hier fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen, damit Sie besser planen können.
Wenn Sie zeitlich und körperlich dazu in der Lage sind, hilft eine grobe Vorsortierung: Dinge, die auf jeden Fall bleiben sollen, gesondert kennzeichnen oder in einem Raum sammeln.
Wohnungsabgabe, Schlüsselübergabe, Übergabetermin – je klarer die Fristen, desto besser lässt sich Ihr Projekt einplanen. Teilen Sie uns diese Termine möglichst früh mit.
Einige aussagekräftige Fotos per E-Mail oder WhatsApp reichen oft, um eine erste Einschätzung zu geben und die Besichtigung gezielt vorzubereiten.
Fragen und Antworten zu Leistungen, Ablauf, Kosten, Organisation und rechtlichen Punkten – nach Themen sortiert.
Wir übernehmen Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen aller Art – vom einzelnen Raum bis zum kompletten Objekt:
Ja. Wir arbeiten regelmäßig für Hausverwaltungen, Makler und Gewerbekunden – auf Wunsch auch mit Dokumentation und Übergabeprotokoll.
Ja, für Wohnungsunternehmen, Verwaltungen oder soziale Träger können wir Rahmenvereinbarungen treffen.
Ja. Für wiederkehrende Aufträge (z. B. laufende Wohnungsräumungen) sind individuelle Vereinbarungen möglich.
Ja. Wir räumen auch Messie- und stark überfüllte Wohnungen – strukturiert, mit Schutzausrüstung und diskret gegenüber Nachbarn und Umfeld.
Ja. Gerade in diesen Situationen legen wir großen Wert auf einen respektvollen Umgang und eine ruhige, geordnete Abwicklung.
Ja, auch stark verschmutzte oder vermüllte Wohnungen werden von uns geräumt. Bei Schädlingsbefall oder besonderen Belastungen stimmen wir das Vorgehen im Vorfeld ab.
Wir sortieren und trennen nach Möglichkeit: Wertstoffe/Recycling, Rest-/Sperrmüll sowie Sonderposten. Gut erhaltene Dinge können wir – nach Absprache – auch zur Seite stellen oder an geeignete Stellen weitergeben (z. B. Spende).
Ja, nach vorheriger Absprache. Farben, Chemikalien, Asbest und andere Sonderabfälle müssen gesondert behandelt werden und können Zusatzkosten verursachen.
Auf Wunsch stellen wir Entsorgungsbelege zur Verfügung (z. B. Quittungen/Wiegescheine, soweit verfügbar). Für gewerbliche Kunden und Verwaltungen sind je nach Projekt zusätzlich Dokumentation und Bestätigungen möglich.
Ja, nach Absprache. Zum Beispiel Möbel, Regale, Küchenmöbel oder ähnliche Einbauten – der genaue Umfang hängt vom Objekt ab und wird vorab geklärt.
Kleinere Dinge zur Übergabe-Vorbereitung können nach Absprache möglich sein. Umfassende Renovierungsarbeiten sind nicht unser Schwerpunkt.
Ja. Auf Wunsch können wir nach der Räumung eine Grundreinigung übernehmen oder – je nach Umfang – eine passende Lösung organisieren.
Typischerweise in fünf Schritten:
Eine normal möblierte 2- bis 3-Zimmer-Wohnung ist meist innerhalb eines Tages erledigt. Größere Objekte, Häuser oder Messie-Fälle können mehrere Tage in Anspruch nehmen – das klären wir vorab per Besichtigung oder anhand von Fotos.
Sie können dabei sein, müssen aber nicht. Viele Aufträge erledigen wir in Abwesenheit der Auftraggeber, wenn die Rahmenbedingungen vorher klar abgesprochen sind.
Ja. Besichtigungen sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
Besichtigungstermine sind häufig kurzfristig möglich – oft auch am nächsten Tag. Die eigentliche Räumung planen wir dann je nach Umfang und Dringlichkeit. Bei Notfällen versuchen wir, sehr kurzfristig Kapazitäten zu schaffen.
Nein, das ist nicht zwingend notwendig. Wichtig ist, dass Zugang zum Objekt besteht und vorher klar abgesprochen ist, was bleiben und was entsorgt werden soll.
Ja. Aussagekräftige Fotos oder kurze Videos helfen uns, den Aufwand einzuschätzen, wenn eine Vor-Ort-Besichtigung schwierig ist. Gerade bei größeren oder komplizierten Objekten empfehlen wir trotzdem eine Besichtigung.
Die Schlüsselübergabe kann persönlich, über einen vereinbarten Ablageort, per Briefkasten, über Nachbarn oder Hausverwaltung erfolgen – je nachdem, was für Sie am praktischsten ist.
Ja, ausdrücklich. Markierungen (Zettel, farbige Aufkleber, separate Räume) helfen uns, klar zu unterscheiden, was bleiben soll, was entsorgt und was ggf. verwertet oder gespendet wird. Alternativ können Sie uns vorab auch sagen, was auf jeden Fall bleiben soll.
Wertgegenstände, persönliche Erinnerungsstücke und wichtige Unterlagen legen wir separat zurück und informieren Sie. Sie können vorab auch definieren, worauf wir besonders achten sollen.
Ja. Gut erhaltene Möbel, Kleidung oder Haushaltswaren können auf Wunsch an soziale Einrichtungen oder Spendenstellen übergeben werden, sofern diese annahmebereit sind.
Wir können Halteverbotszonen oder alternative Ladebereiche organisieren. Das klären wir vorab – je nach Situation auch ohne Vor-Ort-Besichtigung anhand von Fotos/Infos – da der Aufwand Einfluss auf Planung und Kosten hat.
Die Kosten richten sich unter anderem nach:
Eine grobe Orientierung bietet unser Kostenrechner. Ein verbindlicher Festpreis wird nach Besichtigung oder anhand detaillierter Fotos vereinbart.
Weil sich Menge, Zustand und Entsorgungsaufwand am Telefon schwer seriös einschätzen lassen. Um fair zu kalkulieren, brauchen wir eine Besichtigung oder aussagekräftige Fotos/Videos.
Ja, sobald der Leistungsumfang klar ist, erhalten Sie einen Festpreis, der alle vereinbarten Leistungen enthält. Alternativ ist – wenn Sie das ausdrücklich wünschen – auch eine Abrechnung nach Aufwand möglich.
Nein. Sämtliche vereinbarten Leistungen sind im Angebot enthalten. Wenn Sie im Nachgang zusätzliche Leistungen wünschen, passen wir das Angebot transparent an.
Ja. Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Festpreis, Leistungsumfang und Zeitrahmen – per E-Mail oder, wenn gewünscht, in Papierform.
Ja, für Privatkunden kommen Entrümpelungsleistungen in vielen Fällen als haushaltsnahe Dienstleistung in Betracht. In der Regel können bis zu 20 % der Arbeitskosten (max. 4.000 € pro Jahr) steuerlich geltend gemacht werden. Bitte klären Sie Details mit Ihrem Steuerberater.
In bestimmten Fällen können Kosten im Zusammenhang mit einem Nachlass steuerlich berücksichtigt werden (z. B. als Nachlassregelungskosten oder Werbungskosten bei vermieteten Objekten). Bitte lassen Sie sich dazu individuell steuerlich beraten.
Ja. Auf Wunsch arbeiten wir mit möglichst unauffälligem Auftreten, sprechen nicht mit Nachbarn über Details und behandeln sensible Situationen besonders diskret.
Personenbezogene Dokumente behandeln wir vertraulich. Sie können zur sicheren Vernichtung an uns übergeben oder separat für Sie zur Durchsicht zurückgelegt werden – je nach Absprache.
Ja. Schröder Objekträumung verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Sollte trotz sorgsamer Arbeitsweise ein Schaden durch uns entstehen, greift unsere Haftpflichtversicherung.
Ja, in vielen Fällen können wir kurzfristig reagieren – zum Beispiel bei drängenden Wohnungsübergaben, Räumungsfristen oder Wasserschäden. Rufen Sie uns in solchen Fällen am besten direkt an.
Frühzeitig abgesagte Termine sind in der Regel kostenfrei. Bei sehr kurzfristigen Absagen oder wenn bereits Kosten entstanden sind (z. B. Halteverbotszone), können Ausfallkosten anfallen – Details dazu stehen auch in unseren AGB.
Üblicherweise per Überweisung nach Rechnungsstellung. Barzahlung ist ebenfalls möglich.
Nein, in der Regel nicht. Die Zahlung erfolgt nach Leistung bzw. Übergabe – transparent und nachvollziehbar.
Keine Pflicht – aber hilfreich, damit alles reibungslos läuft.
Bis wann muss die Wohnung / das Haus geräumt und ggf. übergeben sein?
Wer ist Ansprechpartner für Schlüssel, Hausmeister, Verwaltung, Makler?
Gibt es Möbel oder Gegenstände, die im Objekt bleiben oder an Angehörige gehen sollen?
Gibt es Sondermüll, Elektrogeräte, sehr schwere oder empfindliche Dinge?